Zufluchtsort. In manchen Religionen waren gewisse Tempel Zufluchtsorte, an denen auch ein Verbrecher nicht ergriffen werden durfte. Die Bereitstellung von Freistätten für Menschen, die den gewöhnlichen Regeln der Gesellschaft nicht folgen können, ist die einzige Alternative zu dem Zwang, sie völlig aus der Gemeinschaft zu vertreiben. So waren die Klöster unter anderem Zuflucht für viele, die sich in einem freien Leben nicht hätten wohlfühlen und behaupten können. Auch die Fremdenlegion kann man als Asyl für Abenteurer, Landsknechte und in der bürgerlichen Zivilisation Gescheiterte ansehen. Manche Menschen schaffen sich selbst ein Asyl, indem sie sich in ein Eigenbrötler-Dasein oder eine seelisch bedingte Krankheit zurückziehen. Im Gefüge der meisten Gesellschaften gibt es Ausnahmeregelungen, die die üblichen Gesetze außer Kraft setzen. Hierher gehört die Schweigepflicht der Priester und Ärzte, die nicht einmal einen Verbrec:ter, der sich ihnen eröffnet hat, an die Justiz ausliefern dürfen. Hierher gehört auch der Schutz des Heimes, der in Rechtsstaaten nur auf einen besonderen Haussuchungsbefehl hin gestört werden darf.
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