Affekttat, wird dann angenommen, wenn eine ansonsten normal-gesunde Person in einem schweren psychischen Ausnahmezustand unfähig war, das Unrecht ihrer Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Diagnostizierung eines solchen Ausnahmezustandes werden verschiedene Kriterien, wie etwa die Einengung des Wahrnehmungsfeldes oder das Mißverhältnis zwischen Anlaß und Tat herangezogen (Verantwortlichkeit von Straftätern, Rechtspsychologie).
Das freie Lexikon der Psychologie. Fundierte Informationen zu allen Fachgebieten der Psychologie, für Wissenschaftler, Studenten, Praktiker & alle Interessierten. Professionell dargeboten und kostenlos zugängig.
PsychologielexikonModernes Studium der Psychologie sollte allen zugängig gemacht werden.