Alibihandlung, Defensivstrategie zur Aufrechterhaltung von Sorglosigkeit; dazu zählen Handlungen, die zur Gewissensberuhigung dienen, jedoch keineswegs objektiven Schutz bieten. Ein Beispiel für eine Alibihandlung: Nur beim ersten Sexualkontakt mit einem neuen Partner wird ein Kondom verwendet, danach nicht mehr.
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