mögliches Ergebnis der externen Validierung (Validität): Gesetzt den Fall, man hätte einen "Test zur Erfassung psychotischer Dispositionen" entworfen: Eine externe Validierung könnte nun so aussehen, daß dieser Test sowohl sog. "psychiatrisch auffälligen Personen" als auch sog. "normalen Personen" vorgegeben und dann überprüft wird, ob sich diese Personengruppen hinsichtlich ihrer Testergebnisse signifikant voneinander unterscheiden. Das Ergebnis ist "diskriminierende Validität".
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