liegt üblicherweise bei Signifikanztests zugrunde. Dabei wird angenommen, daß ein bestimmter Prozentsatz extremster Fälle der Stichprobenverteilung als unwahrscheinlich - und daher nicht zufällig - an beiden Enden der Verteilung ("zweiseitig") liegt. Bei begründeten Hypothesen über die mögliche Richtung einer Abweichung kann aber auch nur eine Seite der Verteilung (einseitige Fragestellung) in die Betrachtung einbezogen werden.
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