seit 1.1.1999, mit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes, gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Die Bezeichnung "... Psychotherapeut" oder "...Psychotherapeutin" darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht mehr geführt werden.
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