Bezeichnung für aufgezwungene Kooperation einzelner betrieblicher Funktionsträger und der Notwendigkeit, trotz unterschiedlicher Aufgabenstellungen ein gemeinsames Ergebnis zu erreichen. Durch die aufgezwungene Kooperation soll ein Konfliktoptimum realisiert werden, in dem die jeweiligen Funktionsträger ihre Sichtweise und Ziele zum Wohle des Ganzen einbringen (Konfllikte). Dies setzt jedoch voraus
- daß die Beteiligten in etwa gleich mächtig sind, um die mit ihren Funktionen verbundenen Interessen durchsetzen zu können,
- rational agieren bzw. bereit sind, individuelle Interessen zurückzustellen, und
- mikropolitische Verhaltensweisen (Mikropolitik) zurückgedrängt werden.
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