Bezeichnung für eine Ehe, deren Partner unterschiedlichen Religionsgemeinschaften angehören. Diese Form der Ehe ist nach dem röm.-kath. Recht erst seit 1938 erlaubt. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde als Mischehe eine Ehe zwischen einem Arier und einem Menschen einer anderer rassischen Zugehörigkeit betrachtet (Menschenrassen, Nazi-Psychologie).
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