gesetzlich geregelte Methode zur künstlichen Befruchtung. Unterschieden wird die homologe Insemination (Samen vom Partner) und heterologe Insemination (Samen von einem Spender); darf nur in einer hierfür zugelassenen Einrichtung durchgeführt werden, wenn der Partner nicht zeugungsfähig ist und sichergestellt ist, daß die Verwendung des Samens keinerlei Gesundheitsrisiken birgt. Ein Samenspender darf seinen Samen nur einer einzigen Krankenanstalt für nur höchstens drei Lebensgemeinschaften spenden (Samenhandel). Das gezeugte Kind darf nach dem 14. Lebensjahr in die Aufzeichnungen über die Person des Samenspenders Einsicht nehmen.
Das freie Lexikon der Psychologie. Fundierte Informationen zu allen Fachgebieten der Psychologie, für Wissenschaftler, Studenten, Praktiker & alle Interessierten. Professionell dargeboten und kostenlos zugängig.
PsychologielexikonModernes Studium der Psychologie sollte allen zugängig gemacht werden.