alter Begriff für psychotische Störung; heute nur noch im medizinisch-juristischen Sinn zur Bestimmung der Schuldfähigkeit gebraucht: Der Täter kann für seine Handlungen nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da er nicht verantwortlich ist bzw. ihm die Konsequenzen seines Tuns nicht bewußt sind (Verantwortlichkeit von Straftätern).
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