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Psychologielexikon

Überarbeitete Ausgabe

Psychologielexikon

Beratungslehrer

Autor
Autor:
Manuela Bartheim-Rixen

Beratungslehrer, Lehrkräfte aller Schularten, die auf der Grundlage einer zusätzlichen pädagogisch-psychologischen Qualifikation in den Schulen besondere Aufgaben der Beratung übernehmen. Sie ergänzen die genuine Beratungsaufgabe jedes Lehrers dann, wenn spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten der Beratung gefordert werden, die die reguläre Qualifikation der Lehrkräfte übersteigen. Je nach Bundesland sind Ausbildung und Tätigkeitsfeld gesondert geregelt. Grundsätzlich läßt sich eine mehr schulpädagogisch und eine mehr psychologisch akzentuierte Ausbildung und Tätigkeitsakzentuierung unterscheiden. Unabhängig hiervon finden sich folgende globale Aufgabenfelder: Bildungsweginformation und Schullaufbahnberatung, Schülerberatung (Einzelfallhilfe bei Lern- und Verhaltensproblemen), Elternberatung (Bildungsweginformation, Schullaufbahnberatung, Lern- und Erziehungsprobleme), Lehrerberatung sowie Institutions- bzw. Systemberatung. Die Abgrenzung zur Tätigkeit der Schulpsychologen (Schulpsychologie) ist schwierig. Gegenüber den Schulpsychologen, die mit Ausnahme Bayerns meist nicht direkt an den Schulen angesiedelt sind, sind Beratungslehrer enger mit dem Erfahrungsfeld der spezifischen Schule vertraut. Problematisch sind die geringere Ausbildungsintensität (kostengünstiger Ersatz für Schulpsychologen) und das geringe Ausmaß an Deputatsermäßigung (Gefahr einer permanenten arbeitsmäßigen Überforderung). Obwohl die Versorgung der Schulen mit Beratungslehrern inzwischen deutlich besser wurde, sind die Zielvorgaben des Bildungsgesamtplans nicht erreicht. In seiner feldnahen Mittlerfunktion zwischen interner und externer Schulberatung bzw. zur Schulpsychologie verliert der Beratungslehrer in einem differenziertem Beratungssystem vor allem dann seinen Notlösungsfunktion, wenn zentrale Aufgaben von Erziehung und Bildung Bezugspunkt seiner Tätigkeit bleiben.

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