der Teil der Psychiatrie, der sich mit Geisteskrankheit und psychischen Störungen befaßt, aufgrund derer es zu Gesetzesbrüchen bzw. Verbrechen und nachfolgenden Gerichtsverhandlungen kommt. Zum "Schutz der Allgemeinheit" oder aus Gründen der Selbstbewahrung sind Entscheidungen gefordert, ob abnorme Persönlichkeiten in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt untergebracht werden müssen.
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