bezeichnet den spezifischen Umgang mit Gefahren, wenn eine Arbeitsaufgabe unter Gefährdung durchzuführen ist, weil diese selbst den Aufbau eines Gefährdungspotentials mit sich bringt (z.B. beim Tragen von Gegenständen, Transport schwebender Lasten). Hier hat die Gefahrenkontrolle den Charakter einer Nebenaufgabe.
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