liegt dann vor, wenn eine Person in den Einwirkungsbereich schädigender Energien, Substanzen oder Objekte gerät. Gefahren, die unabhängig vom Menschen existieren, entfalten ihre schädigenden Wirkungen erst dann, wenn es zu einer Interaktion von Mensch und Gefahr kommt, d.h. Mensch und Gefahr räumlich und zeitlich zusammentreffen: der Mensch nähert sich einer unmittelbaren Gefahr (schädigungsbewirkende Energie) oder gerät selbst als Gefahrenträger in den Wirkungsbereich einer mittelbaren Gefahr. Neben physischen Belastungen (Lärm, Heben und Tragen schwerer Lasten, körperliche Zwangshaltungen etc.) können auch psychische Belastungen (Zeit- oder Kostendruck, hohe Verantwortung, Konflikte mit Vorgesetzten, unklare Kompetenzregelungen, monotone Arbeiten etc.), falls sie zu einer Fehlbeanspruchung führen (Über- oder Unterforderung), eine Gefährdung der Gesundheit hervorrufen.
Das Risikopotential einer Gefahr setzt sich zusammen aus der Gefährdungshäufigkeit (Wie häufig tritt eine Gefahrensituation ein?), der Gefährdungsdauer (Wie lange dauert eine solche Gefährdungssituation?), der Schwere der Verletzung oder Schädigung und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Unfällen oder Langzeitschäden. Bei den Bemühungen, ein Zusammentreffen von Mensch und Gefahr zu verhindern, unterscheidet man zwischen technischen, organisatorischen und verhaltensbezogenen Maßnahmen. Im Sinne einer Schutzzielhierarchie wird primär angestrebt, Gefahren unschädlich zu machen oder zu beseitigen (z.B. Gefahrstoffe durch unschädliche Substanzen zu ersetzen). Nur wenn dies nicht vollständig möglich ist, wird versucht, Personen aus Gefährdungsbereichen fernzuhalten (z.B. durch das Anbringen von Schutzgittern oder Absperrungen). Da es in vielen Arbeitsbereichen nicht möglich ist, Menschen aus dem Einwirkungsbereich von Gefahren fernzuhalten, müssen sie sich durch "Persönliche Schutzausrüstungen" (z.B. Schutzhelme, Schutzbrillen) vor Gefahrenwirkungen schützen. Eine erfolgreiche Kontrolle vorhandener Gefahren unterstellt jedoch, daß die Menschen um die Gefährdungen wissen und in der Lage sind, mit geeigneten Maßnahmen diese zu kontrollieren. Daher müssen sie zu sicherheits- und gesundheitsgerechtem Verhalten befähigt (z.B. durch Unterweisungen: Arbeitsunterweisung, Training) und motiviert werden (z.B. durch Anerkennung von seiten des Vorgesetzten), ihr Wissen um Gefährdungen trotz möglicher Unannehmlichkeiten (z.B. Tragen eines Schutzanzuges, Zeitaufwand für das Anlegen einer Absturzsicherung oder die Benutzung von Hebehilfen) in konkretes Verhalten umzusetzen.
Literatur
Kirchner, J.-H- (1996). Gefahr, Gefährdung, Unfall. In G. Wenninger & C. Graf Hoyos (Hrsg.), Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (S: 397-406). Heidelberg: Asanger.
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