Arbeitsunterweisung, aus der Arbeitspädagogik stammender Begriff. Darunter versteht man nachdrückliches Lehren zur Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen, die Voraussetzung für die erfolgreiche Bewältigung von Arbeitsanforderungen (Anforderungen an Arbeit) sind. Wert gelegt wird auf die Verarbeitung und dauerhafte Aneignung von Lerninhalten, bei praktischen Fähigkeiten auf die Beherrschung von Bewegungen oder Bewegungsabläufen. Unterschieden wird zwischen einer einführenden Unterweisung, die zu neuen Aufgaben anleitet, der begleitenden Unterweisung, die Rückmeldung über die vollzogenen Handlungsschritte gibt, diese gegebenenfalls korrigiert und Lernschritte bewußt macht und der abschließenden Unterweisung, in der das gezeigte Verhalten kontrolliert und bewertet wird.
Als gängige Methode der Arbeitsunterweisung gilt die Vier-Stufen-Methode, die auch als Refa-Methode bekannt geworden ist. Sie wird für das Erlernen einfacher Arbeitstätigkeiten in der Praxis eingesetzt und unterscheidet zwischen Vorbereitung auf eine Tätigkeit, Vorführung einer Arbeitshandlung (was, wie, warum), Ausführung durch die Lernenden und Abschluß in Form des selbständigen Weiterarbeitens mit Kontrollen und gegebenenfalls Hilfestellung durch den Unterweiser.
Unterweisungen zum Thema betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz haben das Ziel, Mitarbeiter über Gefährdungen und Gesundheitsrisiken bei ihrer Tätigkeit zu informieren, Anforderungen an sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten aufzuzeigen und entsprechende Verhaltensweisen einzuüben. Moderne Unterweisungsansätze, die im Rahmen sicherheitspsychologischer Forschung entwickelt wurden, legen verstärkt Wert auf eine Berücksichtigung psychologisch-didaktischer Kriterien der Mitarbeiterinformation und -motivation, die bei der Vorbereitung, Durchführung sowie der Nachbereitung einer Unterweisungsmaßnahme zu berücksichtigen sind.
1) Vorbereitung der Unterweisung: Anforderungen an die Bewältigung von Arbeitsaufgaben, die damit einhergehenden Gefährdungen und Belastungen und die zur Kontrolle der Gefahren notwendigen Verhaltensweisen stellen die Grundlage für die Ableitung von Unterweisungsinhalten dar. Um eine zielgruppengerechte und arbeitsplatzbezogene Unterweisung zu ermöglichen, wird die Zusammenstellung einer Unterweisungsgruppe nach Gesichtspunkten der Organisationshomogenität (z.B. Abteilung), Aufgaben- und Situationshomogenität (z.B. Betriebselektriker) oder Defizithomogenität (z.B. Arbeitsplatzneulinge) - dabei die Berücksichtigung individueller Lernvoraussetzungen (Qualifikation, berufliche Erfahrung) - gefordert. Häufig wird in der Praxis die Formulierung konkreter Lernziele bei der Vorbereitung einer Unterweisung vernachlässigt, die jedoch sowohl Basis für Überlegungen zum methodisch-didaktischen Vorgehen als auch Voraussetzung für eine Ergebnis- bzw. Verhaltenskontrolle ist. Da effektives Lernen nur in Phasen hoher Aufnahmebereitschaft möglich ist, sollte der Zeitpunkt einer Unterweisung für den Beginn der Arbeit oder nach einer Pause, wenn möglich nicht am Ende eines Arbeitstages, eingeplant werden.
2) Durchführung der Unterweisung: Hier hilft ein teilnehmerorientiertes Vorgehen, das aktives Lernen ermöglicht und fördert, den angestrebten Lernerfolg herzustellen. Besteht das Ziel der Unterweisung im Beherrschen von Bewegungen und Bewegungsabläufen, so sollte jeder Teilnehmer die Möglichkeit haben, diese selbst übend nachzuvollziehen, da nur durch aktives Training praktische Fähigkeiten zuverlässig angeeignet werden können. Die gedankliche Auseinandersetzung mit theoretischen Lerninhalten fördert deren Verstehen und Behalten. Durch eine Einbindung der Mitarbeiter ("Betroffene zu Beteiligten machen") wird das Erfahrungswissen und die Kreativität der Teilnehmer genutzt, die Motivation zur Mitarbeit gesteigert und die Identifikation mit den Lerninhalten gefördert. Gemeinsam erarbeitete Verhaltensregeln werden eher akzeptiert und Widerstände bei der Umsetzung in die Praxis vermieden. Anschauliche Demonstrationen, der Einsatz von Filmen oder Dias wecken Interesse und können durch die visuelle Unterstützung Lernen erleichtern, wenn die Medien nicht durch einen zu massiven Einsatz die Lerninhalte überlagern und die Partizipation der Teilnehmer verunmöglichen.
3) Nachbereitung einer Unterweisung: Die Überprüfung von Lernzielen - je nach Unterweisungsgegenstand durch Gespräche, schriftliche Abfrage oder Verhaltensbeobachtung - hat die wichtige pädagogische Funktion einer Rückmeldung über den Lernfortschritt. Dem Lernenden (und dem Unterweiser) selbst wird dadurch erkennbar, ob die Lernziele bereits erreicht sind oder wie weit die Unterwiesenen noch davon entfernt sind. Anerkennung von positivem Verhalten (Öffentlich machen von Erfolgen, Lob etc.), unterstützt durch Vorbildverhalten von Führungskräften, und konsequente Kritik an nicht erwünschtem Verhalten dienen dazu, erreichte Lernerfolge zu festigen und als Verhaltensgewohnheiten zu etablieren.
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