»Einrichtung«, die Verankerung einer Sitte, eines Glaubens, einer Gemeinschaft in festgelegten Formen. So wird die Religion in einer Kirche zur Institution. Die Lebensge meinschaft von Mann und Frau in der Ehe wird zur Institution erklärt, der sich mehr oder weniger alle fügen sollen. Die Festewerden zu Sitten, die vom Gesetz als Institution geschützt sind. Zur Institution gehört eine gewisse Organisation mit Machtbefugnissen und Funktionären. Ein Volk ist noch eine natürliche Gemeinschaft; in der Institution als Staat muß es sich organisieren. Die Institutionen einer Gesellschaft lassen sich nicht so klar erkennen; sie beruhen auf ungeschriebenen Gesetzen, die aber oft noch wirksamer sind als die des Staates. Institutionen neigen zur Erstarrung. Wenn Entwicklungen eingetreten sind, denen sie sich nicht mehr anpassen können, die sie aber auch nicht mehr aufhalten können, werden sie »überrollt« oder zerbrochen. Je größer und komplizierter eine Gemeinschaft ist, desto mehr bedarf sie der Institutionen. Das Problem besteht darin, sie so fest zu machen, daß sie eine Sicherung des Zusammenlebens bieten, und doch so flexibel, daß sie der Vielfalt der Entwicklungen und Bedürfnisse gerecht werden.Einrichtung sozialer Art, die Werte einer gesellschaftlichen Gruppe verwirklicht (Ehe, Erziehung, Demokratie) oder dieser Verwirklichung dient (Standesamt, Schule, Parlament, Krankenhaus).
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