1) Quantitative oder qualitative Bevorzugung einer Körperseite bei paarig angelegten Gliedmaßen oder Sinnesorganen, z.B. Rechtshändigkeit, unterschiedliche Sehschärfe beider Augen. 2) Morphologische Verschiedenheit paarig angelegter Organe. Diese Lateralität ist durch die seitenbedingte Zuordnung des Zentralnervensystems zu den Organen und der funktionellen Differenzierung der Gehirnhemisphären bedingt (Lateralität, zerebrale).
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