die bewußte Aufgabe eines Anspruches zugunsten anderer Bedürfnisse. Wenn sich in einem Konfliktunterschiedliche Interessen nicht neben und miteinander verfolgen lassen, wird eine Entscheidung getroffen, die eines der Ziele begünstigt und ein anderes aufgibt. Der Verzicht unterscheidet sich so von der Verdrängung, die den Konflikt ins Unbewußte abschiebt und ihn dort ungelöst erhält. Der bewußte Verzicht kann nur geleistet werden, wenn der Konflikt erkannt ist.
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