Man unterscheidet die teilweise (partielle) Abhängigkeit aller menschlichen Gefühlsbeziehungen von der vollständigen (totalen) Abhängigkeit. Sie ist in der Beziehung des Kindes zu den nährenden und schützenden Erwachsenen naturgegeben, findet sich aber oft auch bei Erwachsenen in einem Festhalten (Fixierung) an kindlichen Erlebnisweisen. Ein Partner in einer solchen Abhängigkeitsbeziehung glaubt, nicht mehr ohne den anderen leben zu können, und tut deshalb alles, um die Beziehung aufrechtzuerhalten, auch wenn er sich erniedrigt und gequält fühlt (Hörigkeit). Diese krankhafte Abhängigkeit muß von begründbaren, gegenseitigen Abhängigkeiten unter Erwachsenen (zwischen Ehepartnern oder zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern) unterschieden werden.
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