Abmahnung, verhaltensbedingte, einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorausgehende Rüge und Warnung des Arbeitsgebers. Oft werden Mahnungen auch ohne Kündigungsabsicht ausgesprochen, um den Mitarbeiter zu mehr Leistung zu motivieren. Doch nur wenige Mitarbeiter reagieren auf eine Abmahnung mit einem Motivationsschub oder gar Höchstleistung. Abmahnung als Drohung und Einschüchterung hat vielfach eher Absentismus und Duckmäusertum zur Folge. Zu empfehlen sind stattdessen Motivationsgespräche und Kritikgespräche.
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