Aktionsprogramm, Oberbegriff für Strategien, Pläne, Handlungsschemata und Bewegungsentwürfe (Handlung, Handlungsregulation). Das Entwerfen eines Aktionsprogramms ist wenigstens immer dann erforderlich, wenn das Erreichen des Ziels mehrere Zwischenschritte erfordert. Die deutlichste Form des Entwerfens ist die vorstellungsmäßige bzw. gedankliche Vorwegnahme der Verfahrensweise und der Mittel. Ausgehend von der Ableitung der zu durchlaufenden Teilziele aus dem Ziel werden die Operationsabfolgen einschließlich der einzusetzenden Mittel abgeleitet und zeitlich geordnet. Bei zahlreichen Handlungen erfolgt nach dem Ableiten von Teilziel- und Operationsabfolgen in ihrer zeitlichen, phasenhaften Ordnung eine Reorganisation in rationellere, größere Einheiten bis hin zu komplexen Handlungsplänen oder Strategien, die auf heterarchischen bzw. hierarchischen Ebenen geordnet sein können. Miller, Galanter und Pribram (1960) definierten die Aktionsprogramme (von ihnen sämtlich als "Pläne" bezeichnet) als hierarchische Prozesse des Organismus, welche die Ordnung regulieren, in der eine Folge von Operationen ablaufen soll. Aktionsprogramme sind beschreibbar als "Befehlslisten". Wahrscheinlich existiert eine begrenzte Zahl von Erzeugungsprogrammen, welche die erforderlichen Aufbauregeln für die auszuführenden Aktionsprogramme enthalten und die Erzeugung von Hierarchieebene zu Hierarchieebene zunehmend feinerer Unterprogramme bewirken. Vom jeweils übergeordneten Aktionsprogramm werden die Unterprogramme eingesetzt und überwacht.
Literatur
Miller, G. A., Galanter, E. & Pribram, K. H. (1960). Plans and the structure of behavior. New York: Holt.
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