Aussagepsychologie, Teildisziplin der Rechtspsychologie. In den letzten 15 Jahren standen in der aussagepsychologischen Forschung vor allem die Zeugeneignung von Kindern sowie die Folgen suggestiver Befragungen im Vordergrund. Als wesentliches Ergebnis zahlreicher Untersuchungen hat sich herauskristallisiert, daß die frühere Skepsis gegenüber Kindern als Zeugen weitgehend unbegründet war. Sie können sehr gute und als Beweismittel brauchbare Aussagen machen, wenn sie neutral und ergebnisoffen befragt werden. Suggestive Befragungen können dagegen Zeugenaussagen (nicht nur von Kindern) als Beweismittel völlig unbrauchbar machen. Obwohl die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen ein allgemeines Problem der gerichtlichen Praxis darstellt, werden psychologische Sachverständige überwiegend nur dann herangezogen, wenn die Glaubwürdigkeit einer Kinderaussage über einen mutmaßlichen sexuellen Mißbrauch beurteilt werden muß. Die Forschung hat gezeigt, daß nonverbale Verhaltensweisen (wie etwa Erröten oder Vermeidung von Blickkontakt) ebensowenig zur Klärung der Glaubwürdigkeit beitragen kann wie auffällige Verhaltensweisen (z.B. Alpträume, Aggressivität) oder körperliche Symptome, da diese für eine eindeutige Diagnostik zu unspezifisch sind. Auch aus Kinderzeichnungen oder dem Spiel mit anatomisch korrekten Puppen lassen sich keine sicheren Anhaltspunkte für einen stattgefundenen sexuellen Mißbrauch ableiten.
Die Methode der Wahl ist statt dessen die kriterienorientierte Aussageanalyse, bei der die Aussage nach bestimmten inhaltlichen Qualitäten analysiert wird. Die Identifizierung von Tatverdächtigen durch Augenzeugen in Form von Gegenüberstellungen oder Lichtbildvorlagen wird von Polizei und Gerichten - trotz intensiver internationaler Forschung in diesem Bereich - bisher als Problem weitgehend unterschätzt. Dabei haben Aktenanalysen von aufgeklärten Justizirrtümern gezeigt, daß falsche Identifizierungen für mehr Fehlurteile verantwortlich sind als alle anderen Fehlerquellen zusammengenommen. Kürzlich hat man in den USA damit begonnen, Urteile in Fällen, in denen noch Material für eine DNA-Analyse vorhanden war, zu überprüfen. Von den ersten 40 dabei festgestellten Fehlurteilen waren 36 (oder 90%) auf falsche Identifizierungen zurückzuführen. Die Forschung zum Wiedererkennen von Personen hat inzwischen zahlreiche Fehlerquellen aufgedeckt, die zu falschen Identifizierungen führen können.
Auf der Grundlage dieser Forschungsergebnisse lassen sich Empfehlungen zur Durchführung von Gegenüberstellungen und Lichtbildvorlagen ableiten. Diese betreffen u.a. die Auswahl von Distraktoren oder Alternativpersonen in der Gegenüberstellung und die Instruktionen an die Zeugen (sie sollten ausdrücklich darauf hinweisen, daß sich der Täter möglicherweise nicht unter den vorgestellten Personen befindet). In Analogie zu einem psychologischen Experiment sollte der Wiedererkennenstest zudem als Doppelblindversuch durchgeführt werden. Dies bedeutet, daß weder der Gegenüberstellungsleiter noch die Alternativpersonen wissen, wer der Verdächtigte ist. Entgegen einer verbreiteten Annahme scheint ein vermeintlich gutes oder schlechtes Personengedächtnis keinen Einfluß auf die Güte des Wiedererkennens zu haben. Auch Intelligenz und andere Persönlichkeitsmerkmale weisen keinen oder allenfalls einen geringen Zusammenhang mit dem Wiedererkennen von Personen auf. Eine wesentlich größeren Einfluß haben dagegen situative Umstände wie z.B. die Wahrnehmungsdauer, eine evtl. Vermummung des Täters oder die Bedrohung mit einer Waffe.
Literatur
Köhnken, G. (1990). Fehlerquellen im Gegenüberstellungsverfahren. In G. Köhnken & S. L. Sporer (Hrsg.), Identifizierung von Tatverdächtigen durch Augenzeugen (S. 157-177). Stuttgart: Verlag für Angewandte Psychologie.
Steller, M. & Köhnken, G. (1989). Criteria-based statement analysis. In D. C. Raskin (Hrsg.), Psychological methods in criminal investigation and evidence (pp. 217-245). New York: Springer.
Wells, G.L., Small, M., Penrod, S., Malpass, R.M., Fulero, S.M. & Brimacombe, C.A.E. (1998). Eyewitness identification procedures: Recommendations for lineups and photospreads. Law and Human Behavior.
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