Betriebsanweisung, Informationen für die Beschäftigten, die für die sichere und gesundheitsbewußte Arbeitsausführung wichtig sind. Die Information muß schriftlich erfolgen, objekt- und adressatenbezogen sein sowie ein eingegrenztes Arbeitsfeld für die darin tätigen Beschäftigten und Beschäftigtengruppen regeln. Unterschiedliche Adressaten am gleichen Objekt (Maschinenbediener, Instandhalter) erfordern ggf. separate Betriebsanweisungen. Der Beschäftigte sollte die Anweisungen auch verstehen - was keineswegs immer der Fall ist - und in seine betriebliche Praxis auch umsetzen können (Benutzerinformation, Warninformation, Verständlichkeit).
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