1) Aktivierung nervöser und zentralnervöser Apparate des Sinnesorgans, die im allgemeinen durch Reize ausgelöst wird und in der Regel zu Erlebnissen und/oder motorischen Reaktionen führt (z.B. in der physiologischen Optik elektromagnetische Strahlung, die den Lichtsinn erregt und Seherlebnisse auslöst). Erregung besteht in biochemischen (Transmitter) und elektrischen (Depolarisation, lokale Potentiale, postsynaptische Potentiale, Aktionspotentiale) Erscheinungen, wobei die elektrische Erregungsübertragung wesentlich schneller verläuft als die durch einen Überträgerstoff. 2) In der Emotionspsychologie (Emotion) versteht man unter Erregung bzw. Erregbarkeit einen Zustand erhöhter Gemütsbewegung bzw. affektiver Ansprechbarkeit.
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