ein Maß der Meßgenauigkeit, das über Urteilerübereinstimmungen berechnet wird. Urteilerübereinstimmungen geben i.d.R. Konkordanzen in Korrelationskoeffizienten zwischen zwei oder mehr Urteilern an (z.B. Eltern bei Beurteilung ihres Kindes). Die Interraterreliabilität gibt die Meßgenauigkeit des Mittels der Urteiler wieder. Interraterreliabilität und Urteilerübereinstimmung sind über die Spearman-Brown-Formel ineinander überführbar. Die Interraterreliabilität liegt immer über der Urteilerübereinstimmung zwischen zwei Urteilern. Diese Interraterreliabilitäten nehmen mit der Urteilerzahl zu, mit steigender Beurteilerzahl resultiert somit eine höhere Repräsentativität des Mittels für die Beurteilerpopulation. Da in Untersuchungen meist die Urteilermittel interessieren und weiterverrechnet werden, stellt die Interraterreliabilität (und nicht die Urteilerübereinstimmung) die relevante Größe für die Meßgenauigkeit dar. Je nach Verwendung lassen sich Interraterreliabilitäten auch als Objektivitätskoeffizienten interpretieren. Die Interraterreliabilität steht zwischen den Konzepten der Objektivität und Reliabilität.
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