diejenigen Verfahren der Klinischen Psychologie, deren Wirkung aufgrund empirischer Untersuchungen als ausreichend nachgewiesen gilt und deren Abrechnung von den Krankenkassen übernommen wird (Psychotherapie-Wirkung, Therapieerfolg). Diese sind verhaltenstherapeutische und tiefenpsychologisch fundierte Therapieverfahren.Seit dem 01.01.1999 gilt das neue Psychotherapeutengesetz, welches einerseits die gesetzlichen Grundlagen für eine umfassende eigenverantwortliche Tätigkeit der Psychotherapeuten schaffen soll, andererseits die Berufsbezeichnung Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut schützt und die psychotherapeutischen Behandlung als Regelleistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufnimmt. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, für Psychotherapeuten, die nach diesen Verfahren tätig sind, direkt mit den Krankenkassen abzurechnen, ohne einen Delegationsarzt dazwischenschalten zu müssen (Erstzugangsrecht). Weitere Ziele des aktuellen Psychotherapeutengesetzes sind:
Steigerung des Standards der psychotherapeutischen Versorgung
Strukturierung der nicht mehr zu überschauenden Angebotsvielfalt an Psychotherapiearten
Schaffung der krankenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für das Erstzugangsrecht des Patienten zum Psychotherapeuten
Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung durch Ärzte und Psychotherapeuten zu gleichen rechtlichen Bedingungen.
Literatur
Grawe, K., Donati, R. & Bernauer, F. (1994). Psychotherapie im Wandel. Von der Konfession zur Profession. Göttingen: Hogrefe.
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