zielt auf die begriffliche Klärung moralsprachlicher Ausdrücke (Metaethik) sowie auf die rationale Begründung von Normen (normative Ethik) - im Gegensatz zu Moral, die Bestandteil der Alltagspraxis ist (Verantwortung). Gegenstand einer ethischen Reflexion von Vorkommnissen und Handlungen ist es zu klären, "wer als Verantwortungssubjekt oder -träger (Person, Organisation) für was (Handlung, Handlungsfolgen, Zustände, Aufgaben etc.) gegenüber wem (Adressat) vor welcher (Sanktions-, Urteils-) Instanz in bezug auf welches (präskriptives, normatives) Kriterium im Rahmen welches Zuständigkeits- oder Handlungsbereiches" (Lenk) verantwortlich ist.
Als Bewertungskriterien oder -ziele können dabei das Gemeinwohl, die ethisch-moralischen Grundrechte von Personen, die gerechte Klärung konfligierender Ansprüche oder vertragliche Verpflichtungen dienen. Eine zentrale Gemeinwohltheorie ist der Utilitarismus. Das Moralprinzip des Utilitarismus ist das Prinzip der Nützlichkeit. Es fordert, daß bei verschiedenen Handlungsmöglichkeiten diejenige Handlung geboten ist, deren Folgen für das Glück aller davon Betroffenen optimal ist. Ethisch-moralische Grundrechte (Würde, Freiheit, Leben) können mit der sogenannten Selbstzweckformel des Kantschen Kategorischen Imperativs begründet werden: "Handle so, daß du die Menschheit sowohl in Deiner Person, als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst." Gegenstand der Diskursethik ist die gewaltfreie, rationale und allgemein zustimmungsfähige Lösung von Konflikten. Sie versteht sich damit als eine Ethik, die der Klärung von Gerechtigkeitsfragen dienen soll. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, daß auch Verträge ethisch-moralisch bindend seien, sofern die Umstände, unter denen diese Verträge zustande kamen, und ihre Inhalte die Bedingungen der Freiwilligkeit, Aufklärung (über die Vertragsinhalte), Transparenz (der Vertragsvoraussetzungen) sowie des Ausschlusses ethisch-moralisch unzulässiger Handlungen erfüllen.
Die Bewertung eines Sachverhaltes unter der Gemeinwohl-, Grundrechte-, Gerechtigkeits- oder Vertragsperspektive führt jedoch nicht immer zum gleichen Ergebnis, denn diese unterschiedlichen Perspektiven sind partiell konfliktär. Im Gegensatz zur sogenannten Gesinnungsethik berücksichtigt die Verantwortungsethik auch die empirischen Folgen des ethisch-moralisch geleiteten Handelns sowohl für den Akteur selbst als auch für sein Umfeld. Ein besonderes verantwortungsethisches Problem stellen Dilemmastrukturen sowie die strategische Instrumentalisierung anderer Menschen dar. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, daß Normen nur dann zu befolgen sind, wenn sie für den Akteur nicht mit unzumutbaren Nachteilen verbunden sind. Die Diskursethik fordert, daß die "unvermeidliche strategische Instrumentalisierung anderer Menschen dem regulativen Prinzip ihrer progressiven Erübrigung" (Apel) zu unterstellen sei.
Literatur
Becker, L. C. & Becker, C. B. (Hrsg.). (1992). Encyclopedia of ethics, 2 Vols. New York: Garland.
Höffe, O. (Hrsg.). (1997). Lexikon der Ethik (5. Aufl.). München: Beck.
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