verlangen, auf Irreführungen, Täuschungen, Fehlinformationen etc. in psychologischen Experimenten möglichst zu verzichten und im Falle unerwarteter Belastungsreaktionen bei den Versuchspersonen (Vpn) die Experimente sofort abzubrechen. Es werden Fragen zur Vertraulichkeit und Anonymität ebenso wie Fragen der öffentlichen Verantwortlichkeit etc. geregelt. Inwieweit jedoch diese Empfehlungen, die insgesamt recht allgemein formuliert sind, in der Forschungspraxis tatsächlich beachtet werden und kontrollierbar sind bzw. kontrolliert werden, bleibt bisher offen. In Fällen, bei denen auf Täuschungsexperimente nicht verzichtet werden kann, wird mit einer Kosten-Nutzen-Abwägung, d.h., der Belastungen der Vpn einerseits und des antizipierten Nutzens (der Vpn selbst, aber auch des Versuchsleiters, der Gesellschaft) andererseits, argumentiert (Ethik im Humanexperiment).
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