umschreiben die besondere Verantwortung des beruflichen Handelns von Psychologen, das sie gegenüber Menschen tragen, mit denen sie umgehen. Es setzt die Einhaltung fachlicher und wissenschaftlicher Normen und Grundsätze voraus. Diese sind in den Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V." zusammengefaßt. Psychologen arbeiten danach auf der Basis von zuverlässigem und validem, wissenschaftlich fundiertem Wissen. Sie sind dazu verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden und auf dem neusten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu halten. Sie bieten nur Dienstleistungen an, für deren Erbringung sie durch Ausbildung und fachliche Erfahrung qualifiziert sind. Wenn der Auftraggeber des Psychologen nicht mit der ihm anvertrauten Person identisch ist (z.B. im Psychologischen Dienst der Bundeswehr; Wehrpsychologie), besteht eine besondere Verpflichtung, im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten zu handeln. Fachliche Angelegenheiten in Organisationen, in denen Psychologen Vorgesetzte von Psychologen sind, können nur durch Fachaufsicht von Psychologen überwacht und beurteilt werden. Gegenüber ihren Fachvorgesetzten sind die Psychologen grundsätzlich auch zu personenbezogenen und/oder vertrauensgeschützten Auskünften verpflichtet. Über die Erhebung von Daten, über Beratungen und Behandlungen sind aussagefähige Aufzeichnungen zu erstellen und deren Dokumentation gegen unrechtmäßige Verwendung zu sichern. Personenbezogene psychologisch-diagnostische Daten, die in Dateien geführt und verarbeitet werden, sind gemäß BDSG besonders zu schützen (Ethik, Ethik in Organisationen, Ethik im Humanexperiment, Ethik und Tierversuche).
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