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Psychologielexikon

Überarbeitete Ausgabe

Psychologielexikon

Ethik und Tierversuche

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Autor:
Julia Schneider-Ermer

in der Wissenschaft ist der Tierversuch eine anerkannte und bis heute relativ unstrittige Forschungsmethode der Medizin und Tiermedizin, wobei die überwiegende Zahl der Versuche im Dienste der Arzneimittelerprobung durchgeführt werden. Konkrete Angaben darüber, wieviel Prozent der Tierversuche mit erheblichen und andauernden Schmerzen verbunden sind, liegen nicht vor, es sind jedoch erhebliche Zweifel angebracht, ob die Leiden der Tiere hinreichend mit Schmerzmitteln bekämpft werden. Ausgehend von der ’"Sonderstellung des Menschen" wird in unserem Kulturkreis bisher kaum das Recht des Menschen in Frage gestellt, Tiere uneingeschränkt zu nutzen: als Nahrungslieferanten ebenso wie für medizinische Versuche, gentechnische Manipulationen oder als Organspender (Teutsch, 1987). Unter ethischen Gesichtspunkten geht es bei Tierexperimenten um die Abwägung des medizinischen Nutzens und der ethischen Zulässigkeit der Versuche. Auch wenn akzeptiert wird, daß der Mensch ein Nutzungsrecht über Tiere hat, entsteht dennoch ein Konflikt zwischen dem Recht der Nutzung einerseits und der Pflicht andererseits, das Leben der Tiere möglichst zu schonen und ihr Wohlbefinden zu beachten. Zur Begründung der ethischen Forderungen lassen sich verschiedene Denkrichtungen unterscheiden. Die Ethik der Humanität geht von dem Lebenserhaltungs- und Wohlbefindensprinzip aus. In christlicher Tradition wird vor allem auf die geschöpfliche Würde der Kreatur verwiesen und die Forderung der artübergreifenden Barmherzigkeit gestellt. Hierbei ergibt sich allerdings sehr schnell das Problem eines möglichen Interessenkonfliktes zwischen dem Wohl des Menschen und dem des Tieres. Der anthropozentrische Humanismus, wonach allein die Zugehörigkeit zur Spezies Mensch einen exklusiven Status beinhaltet, somit der Mensch eine klare Vorrangstellung gegenüber dem Tier besitzt, kann herangezogen werden, um nach ärztlicher Ethik sogar eine Verpflichtung der Forschung unter Rückgriff auf Tierversuche abzuleiten, weil im Konfliktfall die Interessen und Belange des Menschen vorrangig zu berücksichtigen sind. Diese Auffassung bildet die Grundlage des Codex experiendi der Deutschen Tierärzteschaft (1983), wenngleich in dem Codex auch auf das "Bewußtsein der Mitgeschöpflichkeit" verwiesen wird. Vor allem die Tierschutzethik hat sich gegen den anthropozentrischen Humanismus gewandt, bei dem das Tier nur aus eigennützigen Interessen geschützt wird, z.B. bei dem Versuch, eine Art vor dem Aussterben zu bewahren, weil sie sich noch einmal als nützlich erweisen könnte; dagegen wird ein Schutz des Tieres um seiner selbst willen gefordert - weil es ein Mitgeschöpf ist. Eine ethische Begründung des Tierschutzes wird in dem 1986 novellierten Tierschutzgesetz gefordert, ausdrücklich auch unter Einbeziehung der ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchen. Ob die angezielte Begrenzung von Tierversuchen in der Realität umgesetzt wird, ist jedoch immer auch von den experimentierenden und forschenden Personen abhängig. In der Schweizer Bundesverfassung wird seit 1992 die "Würde der Kreatur" geschützt. Obgleich es sich hier um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der konkretisiert werden muß und dessen Tragweite noch nicht vollständig zu übersehen ist (z.B. inwieweit die Würde des Tieres durch gentechnologische Experimente und Eingriffe verletzt werden kann), ist hiermit ein sichtbarer Schritt in Richtung ethischer Tierschutz getan.

Die nach dem anthropozentrischen Humanismus in der Mensch-Tier-Beziehung liegende Willkür und quasi uneingeschränkte Verfügungsmacht des Menschen über das Tier ist nur durch die weitergehende Forderung der Gerechtigkeit für Tier und Mensch zu überwinden. Gerechtigkeit kann aber nur erreicht werden über die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes, wobei es nicht darum geht, Mensch und Tier völlig gleich zu behandeln, sondern den Mitgeschöpfen sowohl in ihrer Gleichheit wie auch in ihrer Andersartigkeit gerecht zu werden (so macht es keinen Sinn, ein Tier menschengerecht zu halten, sondern nur gemäß seiner eigenen Art). Die Forderung der Gleichbehandlung von Mensch und Tier in bezug auf die Leidensfähigkeit des Tieres wurde in der neuzeitlichen Ethik vehement von Singer (1994) gefordert. Singer ist nicht der Ansicht, daß die menschliche Spezies eine moralische Grenze darstellt, ihr somit eine übergeordnete, zentrale Bedeutung an sich zukommt, und nichtmenschliche Lebewesen keine Rechte besäßen. Er fordert eine Ausweitung des Gleicheitsprinzips über unsere Spezies hinaus. Die Fähigkeit zu leiden wird als die zentrale Eigenschaft angesehen, die Mensch und Tier verbindet, und nach dem Gleichheitsprinzip zählt das Leiden des Tieres ebenso wie das des Menschen und muß berücksichtigt werden.

Wenngleich heute immer noch viele (oder sogar die meisten) Medizinforscher von der Notwendigkeit der Tierversuche überzeugt sind und eine ethische Rechtfertigung ihres Tuns vor diesem Hintergrund vornehmen, ist zumindest in der Öffentlichkeit eine zunehmende Sensibilität für die Problematik der Tierversuche erkennbar.

Literatur

Codex experiendi (1983). Leitsätze für Experimente mit Tieren. Deutsches Tierärzteblatt, 31, 776-780.

Singer, P. (1994). Praktische Ethik (2. revidierte und erweiterte Auflage). Stuttgart: Reclam.

Teutsch, G.M. (1987). Mensch und Tier. Lexikon der Tierschutzethik. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.


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