Handlungsfeld pädagogisch-psychologischer Beratung, das wohl am weitestens vom Idealmodell der Beratung (Freiwilligkeit, Komm-Struktur, Beratungsfähigkeit, -bedürfnis) entfernt ist. Eingezwängt in ideologische, gesellschaftliche Kontroversen, strafrechtlich bedrohende Vorschriften und in der Regel massive Unfreiwilligkeit der Klientel ist es sowohl für die zu Beratene als auch für die Beraterin ein Feld von Spannungen und Schwierigkeiten. Schwangerschaftkonfliktberatung ist Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage, soll ergebnisoffen sein, doch für das ungeborene Leben beraten, soll der Schwangeren zur verantwortungsvollen und gewissenhaften Entscheidung verhelfen, über mögliche Unterstützungen von Mutter und Kind informieren, nicht belehren oder bevormunden, trotz des Zwangscharakters (gesetzliche Pflichtberatung) den Beratungscharakter wahren und auch in einer Situation der Ablehnung von Beratung durch die Schwangere diese zur Mitarbeit und Beratungsfähigkeit bringen. Die Beratung steht unter Zeitdruck, Unwiderruflichkeit der Entscheidung, hohem Interesse der Öffentlichkeit und justiziabler Bedrohung, und sie ist Voraussetzung für eine Indikation. Die Anforderungsstruktur stellt somit fünf Grundforderungen an Beraterinnen: zur Mitarbeit in der Beratungssituation motivieren, mit Widerständen umgehen, wesentliche Momente der Konfliktsituation thematisieren, nachvollziehbar zu Entscheidungen anhalten und verständlich über Hilfsmöglichkeiten informieren. Eine klientenzentrierte Gesprächsführung soll die Mitarbeit der Schwangeren sicherstellen.
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