entspricht einem menschlichen Grundbedürfnis nach Durchschaubarkeit, Verstehbarkeit und Beherrschbarkeit von Ereignissen. Der Kontrollbegriff wird hier abweichend vom Alltagsverständnis als in der Umwelt des Individuums liegende (prinzipielle) Beeinflußbarkeit belastender Bedingungen durch die Person verstanden. Verwandte Konzepte sind Autonomie, Entscheidungsspielraum, Freiheitsgrade oder Zeitspielraum. Unterschieden wird dabei zwischen objektiver Kontrolle, als Ausmaß tatsächlich vorhandener Beeinflußbarkeit der Situation, und kognitiver Kontrolle, als Grad an wahrgenommener, antizipierter oder vermeintlicher Beeinflussung der (potentiell belastenden) Umgebungsbedingungen durch die Person. (Kontrolle, Streß).
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