Form der Anpassung, die über das Notwendige und nach vernünftigen Gesichtspunkten Sinnvolle hinausgeht. Eine angepaßte Person wird Rechnungen zwar pünktlich bezahlen, aber nur ein überangepaßter Mensch wird einen Urlaub abbrechen, um zu verhindern, daß eine Rechnung über die Frist hinaus liegenbleibt. Im Fall der Überanpassung werden gesellschaftliche Normen als absolutes, unauflösliches Gebot verstanden, während sie bei der normalen Anpassung stets veränderbar bleiben und neuen Situationen zweckmäßig zugeordnet werden können. Überanpassung ist eine Fixierung an ein kindliches Verhaltensmuster: Das Kind muß sich tatsächlich auch unvernünftigen und unbegründeten Vorschriften fügen, weil es vollständig von dem Wohlwollen der Erwachsenen abhängig ist. Der Erwachsene muß das nicht tun, tut es aber, wenn die aus der Kindheit stammende Angst, den Eltern zu widersprechen oder zuwiderzuhandeln, unbewußt geworden ist und nicht bewältigt wurde.
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