von S. Hahnemann (1755-1843) als Antithese gegen die damals herrschende Schulmedizin entwickelte Disziplin, deren Grundprinzip das Simileprizip ist: Ein Arzneimittel vermag beim Kranken diejenigen Symptome zu heilen, die es beim Gesunden verursacht. Die klinische Diagnose spielt für die Auffindung des geeigneten homöopathischen Arzneimittels eine untergeordnete Rolle, sofern sie nicht eine unmittelbare schulmedizinische Interventione erfordert. Die Kunst des homoöpathischen Arztes besteht vielmehr darin, in den Beschwerden und Symptomen eines Patienten das für diesen geeigneten Arzneimittel wiederzuerkennen. Dieses Arzneimittel wird sowohl in niedrigen Potenzen (z.B. je Potenzierungsschritt D1, D2. D3 etc. im Verhältnis 1:10 bei D-Potenzen) verwendet, die noch eine angebbare Menge der Ausgangssubstanz enthalten, als auch in Hochpotenzen, die infolge der stetig fortschreitenden Verdünnung keine Moleküle der Ausgangspotenz mehr enthalten (etwa bei D 24). Es liegen bislang nur wenige methodisch hochwertige Studien vor, die ein klares positives Ergbnis zugunsten der Homöopathie aufweisen (z.B. die randomisierte Doppelblind-Migräne-Studien von Brigo und Serpeloni). Aus der Sicht eines Homöopathen freilich stellt sich die Frage nach Berechtigung und Evidenz der Homöopathie völlig anders dar. Die subjektve Überzeugung ist nicht selten so groß, und die unmittelbare Erfahrung wird als höchste Urteilsinstanz angesehen, so daß eine wissenschaftliche Überprüfung nahezu absurd anmutet.
Literatur
Hornung, J. (1995). Homöopathie. In G. Eberlein (Hrsg.), Kleines Lexikon der Parawissenschaften. München: beck.
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