verbindlicher Entschluß für ein bestimmtes Handlungsziel, markiert einen zentralen Übergang auf dem Weg vom Wünschen zum Handeln. Mit der Bildung einer sogenannten Zielintention, in der sich das Individuum auf einen angestrebten Zielzustand festlegt, findet das Abwägen unverbindlicher Wünsche sein Ende, und verschiedene volitionale Mechanismen zur Unterstützung der Zielrealisierung (wie z.B. Handlungskontrollstrategien) werden relevant (Ziele). Eine wichtige Rolle spielt hier u.a. ein zweiter Typ von Intention. In sogenannten Durchführungsintentionen wird festgelegt, wann, wo und wie zielrealisierende Handlungen ausgeführt werden sollen. Dabei wird eine mentale Verknüpfung zwischen einer antizipierten günstigen Handlungsgelegenheit und einer konkreten Handlung hergestellt. Durchführungsintentionen tragen zur Zielrealisierung bei, indem sie eine Reihe förderlicher psychologischer Prozesse in Gang setzen: Erstens erfährt die mentale Repräsentation der in der Durchführungsintention spezifizierten günstigen Handlungsgelegenheit eine erhöhte Aktivierung. Als Folge ist diese Gelegenheit im Gedächtnis leichter zugänglich, wird bei ihrem Auftreten schneller entdeckt und zieht anderweitig gebundene Aufmerksamkeit auf sich. Zweitens wird die Auslösung der Vorsatzhandlung quasi-automatisiert. Angesichts der vorgenommenen Gelegenheit kommt es zu einer raschen, anstrengungsfreien Initiierung der Vorsatzhandlung, die keines weiteren bewußten Willensaktes (Wille) bedarf (Gollwitzer, 1996).
Literatur
Gollwitzer, P. M. (1996). The volitional benefits of planning. In P. M. Gollwitzer & J. A. Bargh (Hrsg.), The psychology of action. Linking cognition and motivation to behavior (S. 287-312). New York: Guilford.
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