Skalierung von Leistungen oder Verhaltensweisen als Ergebnis von Urteilsprozessen, insbesondere in pädagogischem Kontext. Die Grundfunktionen der Zensurengebung liegen in der Abbildung und Verhaltenssteuerung; im einzelnen sind es Dokumentations-, Selektions- und Legitimationsfunktion sowie v.a. pädagogisch bedeutsam Steuerungs-, Kontroll- und Sozialisationsfunktionen. Im Maße der Beurteilerabhängigkeit weisen Zensuren Objektivitäts- und Reliabilitätsdefizite auf, allerdings keineswegs stärker als andere Urteilsleistungen. Die Korrelation von Schulfächernoten untereinander ist hoch (r = .65), unter allen Außenkriterien weist die allgemeine Intelligenz die höchste Korrelation mit gemittelten Zensuren auf (um r = .50). Die prognostische Validität für weitere Lern- und Ausbildungsleistungen liegt bei r = .40 bis .50 (z.B. für Abitur-Studienexamen r = .46). Die Validität in bezug auf Berufserfolg und berufspraktische Ausbildungsleistungen liegt demgegenüber mit r = .20 bis .30 erheblich niedriger.
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