die Kontrolle der Äußerungen in Wort, Bild, Schrift oder Verhalten, am Ende auch die des Denkens. Äußere Machtmittel könnten auf die Dauer kaum verhindern, daß Menschen gegen die Verbote ihrer Gemeinschaft verstoßen oder doch sie umgehen. So wird für den Gehorsam Liebe und Geborgenheit versprochen, der Ungehorsam mit Liebesentzugund Ächtung bedroht. Aus den Verboten werden Tabus, deren Bruch durch Angst vor unbekannten Gefahren verhindert wird. Die Autorität der Erzieher, vor allem der Eltern, die die ersten »Zensoren« waren, wird allmählich verinnerlicht. Das Über-Ich selbst übt nun die Gewissenszensur aus. Am auffälligsten zeigt sich der Vorgang bei der Bildung von Träumen. Obwohl der Schlaf am Tun hindert und man sich den Traumbildern folgenlos hingeben könnte, sorgt die Traumzensur dafür, daß gewisse Wünsche, die man als verboten einzuschätzen gelernt hat, nicht unverstellt auftreten können. Sie werden so getarnt, daß sie sich in der Erinnerung an den Traum nicht mehr ohne weiteres ihrem eigentlichen Gehalt nach erkennen lassen. Die moralwidrigsten Wünsche werden sogar in Ängste verwandelt; so wird der Traum derart unlustvoll, daß man voller Schrecken aus ihm erwacht. Hier wirken die verinnerlichten Ängste vor der Strafe, die eine entsprechende Handlung nach sich ziehen könnte. Bei der Außenlenkung funktioniert die Zensur auf dem Umweg über die Beobachtung dessen, was man in der jeweiligen Gruppe tut oder ablehnt. Auch hier findet keine bewußte Wertung der Gebote und Verbote statt. Jedes Gruppenmitglied nimmt vielmehr eine Vielzahl kleiner Zeichen wahr, nach denen es wie automatisch das eigene Verhalten einpendelt.
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