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Psychologielexikon

Überarbeitete Ausgabe

Psychologielexikon

Strafe

Autor
Autor:
Klaus-Dieter Zumbeck

und Belohnung sind die bevorzugten Mittel jeder Erziehung: »mit Zuckerbrot und Peitsche«. Gleichsam zwischen ihnen steht der Liebesentzug, wie ihn beispielhaft das Kind erlebt, wenn die Eltern nicht mehr mit ihm sprechen mögen oder es »in die Ecke stellen«. Die Mißachtung der Nächsten und die Isolation aus der Gemeinschaft sind oft schwerer zu ertragen als eine eigentliche Strafe. Sie scheint alle Missetaten zu tilgen, die Schuld zu löschen, auch die Selbstvorwürfe verstummen zu machen: danach »ist alles wieder gut«. Die Strafen gelten stets einem Vergehen gegen die Gebote einer Gemeinschaft oder einem Versäumnis der Pflichten, die sie ihren Mitgliedern auferlegt. Sie bestehen entweder darin, daß von dem Schuldigen eine zusätzliche Leistung verlangt wird, die den Schaden ausgleichen soll (Geldstrafe, Zwangsarbeit), oder daß man ihn zu einem isolierten, kargen Leben zwingt (Gefangenschaft), oder daß man ihn körperlich leiden läßt (Prügelstrafe), im Extremfall sogar darin, daß man ihn tötet. Von den meisten Strafen glaubt man, daß sie den Schuldigen bessern oder ihn mindestens davon abhalten werden, noch einmal gegen die Gesetze zu vergehen. Sehr oft folgt aber auf das Leiden unter der Strafe statt Gehorsam erst recht die Neigung zur Rebellion. Auch schafft die Strafe vielfach eine Situation, aus der heraus es nahezu unmöglich ist, sich noch gesetzestreu der Gesellschaft einzugliedern (vgl. Rehabilitation). Als Motiv namentlich für öffentliche Strafen gilt weiter die Hoffnung, mit ihnen ein abschreckendes Beispiel zu setzen, das unzählige andere daran hindern werde, in ähnlicher Weise straffällig zu werden (»General-Prävention«). Aber solche Strafen erwecken bei denen, die sie sozusagen als Zuschauer miterleben, die Tendenzen der Aggression und Destruktion. Die sadistischen Gefühle, die die Bestrafung der anderen auslöst, sind den masochistischen Bedürfnissen so benachbart, daß die Strafe oft eher zur Nachahmung des Verbrechens verleitet statt abschreckt. Öffentlich erregende Verbrechen ziehen fast immer eine Reihe von Nachfolgetaten nach sich. Besonders deutlich wird dieser Zusammenhang dadurch, daß in Ländern, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, die Zahl der bis dahin zugehörigen Verbrechen nicht stieg, sondern fiel. Der eigentliche Sinn der Todesstrafe ist eine Art Menschenopfer; es wird ein Sündenbock hingerichtet, der so stellvertretend für alle die leidet, die geradeso sein Verbrechen hätten begehen können, aber nicht den Mut dazu hatten. Zugleich liegt im Recht zur Strafe stets die Verlockung, einer Grausamkeitslust nachzugeben, ohne den Sadismus darin offenbaren zu müssen. Das gilt auch für die Strafen bei der Kindererziehung in Schule und Haus, bei der Ehe und Gesindezucht, im Arbeits und Militärdrill. Zwar ist das Recht auf »erzieherische« Mißhandlung im abendländischen Kulturraum inzwischen stark eingeschränkt worden, aber Strafe als Vorwand für Grausamkeit gibt es allenthalben noch viel zu oft. Dieser Zusammenhang wirkt sich auch auf Formen des erotischen Sadismus als Perversion aus. Eine Erziehung, die sich vor allem auf die Wirkung von Strafen aller Art verläßt, mag bei schwächeren Charakteren einen blinden Gehorsam erzwingen. Sie kann aber nicht die Fähigkeit zu selbstverantwortlichem Handeln vermitteln. Sie schafft nicht einmal »brave Untertanen«, auf deren Fügsamkeit Verlaß wäre, sondern scheue, ängstliche Menschen, die sich zwar ducken wie »verprügelte Hunde«, die aber geradeso scheinbar plötzlich ihre Herren anfallen und zerreißen könnten. Auf die Dauer wirksamer als Strafe ist die Erziehung mit Liebe, Verständnis, Fürsorge, Führung und Beispiel.Jeder unangenehme, schmerzliche Reiz wird als Strafe erlebt (Bekräftigung), es sei denn, es liegen besondere Bedingungen (Masochismus) vor. Die Steuerung des Verhaltens durch Strafmaßnahmen ist verbreitet, aber unzuverlässig und oft schädlich. Erziehung, Kiminalität.

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