erwächst aus einem Schuldgefühl. Von den Verbrechern, die ihre Taten aus einem für sie selbst unverständlichen Drang begehen, verhalten sich viele so, als warteten sie nur darauf, endlich gefaßt und bestraft zu werden. Auch die Greueltaten, die Herrscher wie Nero oder Hitler und deren Gefolgsleute verübten, steigerten sich allmählich derart, daß sie wie aus einem unbewußten Wunsch zur Katastrophe und Vergeltung führen mußten. Die Strafe des Schicksals wird geradezu herausgefordert. Das gilt ebenso im täglichen Leben, oft allerdings in schwer kenntlichen Formen. Da wird irgendetwas versäumt oder falsch gemacht, was man bei kritischer Einsicht hätte vermeiden können. Das unbewußte Motiv ist der Nachteil, der Verlust oder das Leiden, das man sich auf sich zieht. Aber darin liegt nicht nur eine Lust am Leiden, ein gleichsam ursprünglicher Masochismus. Die Strafe soll zugleich ein ebenso unbewußtes Schuldgefühl löschen. Dieses Schuldgefühl geht dem Vergehen voraus. Es bezieht sich auf frühere Vergehen, die man bewußt längst vergessen hat. Weil die Schuld und die Angst vor ihren Folgen damals so schmerzlich gewesen sind, wurde die Erinnerung daran verdrängt. Aber in der Verdrängung schwelt sie weiter. Sie treibt zu einem neuen Vergehen, und die Strafe, die es zur Folge hat, soll auch die alte Schuld sühnen. Die erste Schuld lag im Verhältnis des kleinen Kindes zu seinen Eltern, in der begehrenden Liebe des Knaben zu seiner Mutter, in seiner Neigung zur Rebellion gegen den Vater, in der entsprechend umgekehrten Situation des Mädchens, zusätzlich in der Rivalität gegenüber den Geschwistern, und überhaupt in den sexuellen und aggressiven Wünschen, die damals gegen Verbote stießen, aber eigentlich seitdem nie wirklich aufgegeben, sondern eben nur unterdrückt wurden. Die Stärke des unbewußten Schuldgefühls entspricht nicht den Strafen, die für Übertretungen damals verhängt worden sind. Das unbewußte Strafbedürfnis wächst oft noch dadurch, daß die erste Schuld nicht bestraft, sondern verziehen oder vielleicht nicht einmal bemerkt worden ist. Die verzeihende Liebe der Eltern hat ja die verbotenen Wünsche nicht ausgelöscht, und das Kind muß sich >schlecht< vorkommen, wenn es seine Sünden in Gedanken noch immer beging. Es ist dem Konflikt ausgewichen, indem es ihn ins Unbewußte verdrängte, wo er vielleicht ein ganzes Leben lang nachwirkt und sich als Strafbedürfnis äußert.
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