auch: Psychologie des Gerichts, gerichtliche Psychologie, Teildisziplin der Rechtspsychologie, befaßt sich mit der richterlichen Entscheidungsbildung. Während in den USA zahlreiche Forschungsarbeiten zu Beurteilungs- und Entscheidungsprozessen von Geschworenen durchgeführt wurden, hat die richterliche Entscheidungsbildung in Kontinentaleuropa und damit auch in Deutschland sehr viel weniger Interesse in der Forschung gefunden. Diese Diskrepanz ist vor allem darauf zurückzuführen, daß Geschworene im angelsächsischen Rechtssystem aus der Bevölkerung gewählt werden. Es ist daher relativ einfach, mit mehr oder weniger zufällig ausgewählten Probanden Simulationsstudien durchzuführen und z.B. zu untersuchen, welche Auswirkungen die Zusammensetzung der Jury, die Reihenfolge der Präsentation von Beweisen, die öffentliche Berichterstattung usw. auf deren Urteilsprozesse hat. Nach dem deutschen Strafprozeßrecht dominieren dagegen Berufsrichterinnen und -richter die Entscheidungsprozesse. Untersuchungen dieser Entscheidungsprozesse können somit nur sinnvoll mit Richtern durchgeführt werden, was naturgemäß sehr viel schwieriger ist. Eine der wenigen deutschen Untersuchungen zu richterlichen Entscheidungen hat Oswald durchgeführt. In einer umfangreichen Studie untersuchte sie auf der Grundlage von Aktenanalysen, Interviews und Fragebögen Strafzumessungsentscheidungen von Richtern an Amtsgerichten. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, daß richterspezifische und gerichtsspezifische Unterschiede in der Strafzumessung (jedenfalls bei geringfügigen Delikten) erstaunlich gering sind. Die Höhe der verhängten Strafe wird nicht in erster Linie durch individuelle Einstellungen der Richterinnen und Richter zur Strafe oder zur Kriminalität beeinflußt, sondern durch die Vorstrafenbelastung des Täters. Da allerdings nur Strafzumessungen bei einfachen Diebstahlsdelikten untersucht wurden, ist eine Übertragung dieser Befunde auf schwerere Delikte nur begrenzt möglich. Einen anderen Ansatz verfolgen Michon und Pakes, die eine theoretische Analyse von richterlichen Entscheidungsprozessen unter Einbeziehung wahrscheinlichkeitstheoretischer Modelle beschreiben. Zur Reduzierung von Fehlentscheidungen schlagen sie vor, in die Ausbildung von Richtern die Analyse von Entscheidungsprozessen sowie eine Sensibilisierung für Fehlermöglichkeiten (Fehler) aufzunehmen.
Literatur
Michon, J.A. & Pakes, F.J. (1993). Judicial decision-making: A theoretical perspective. In R. Bull & D. Carson (Hrsg.), Handbook of psychology in legal contexts (S. 509-525). Chichester: Wiley.
Oswald, M. (1994). Psychologie des richterlichen Strafens. Stuttgart: Enke.
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