Kennwert zur Erfassung von peritraumatischen posttraumatischen Störungen (Psychotraumatologie), ergibt sich aus der gewichteten Summation folgender Faktoren: Deliktart/Schwere der Verletzungen; subjektives Erleben von Lebensbedrohung; Dissoziation (= Veränderung des Raum- und Zeiterlebens, z.B. Verwechslung von Wirklichkeit und Phantasie, Außer-Körper-Erfahrungen wie "Neben-sich-Stehen" oder Ablaufen eines "Lebensfilms"); Vortraumatisierung in der Lebensgeschichte; Schweregrad und Dauer der traumatischen Situation; negative Erfahrungen mit Funktionsträgern wie Polizei, Justiz oder Versorgungsamt; Schwere der Verletzungen und Dauerhaftigkeit der körperlichen Folgen; auch die Bekanntheit des Täters erhöht das Risiko, ebenso wie Arbeitslosigkeit und geringe Schulbildung.
Literatur
Fischer, G. & Riedesser, P. (1988). Psychotraumatologie. Lehrbuch der Psychotraumatologie. Ernst-Reinhard, München (UTB).
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