conjunction fallacy, Verknüpfungstäuschung: Ein konjunktiv verknüpftes Ereignis (Herr X ist als Kommunalpolitiker aktiv und ist Psychologie) wird eher nach den Axiomen der Repräsentationsheuristik (Heuristiken) und nicht nach denen der Wahrscheinlichkeitstheorie beurteilt. Nach den Regeln der Wahrscheinlichkeitstheorie ist die Auftretenswahrscheinlichkeit von zwei konjunktiv verknüpften Ereignissen niemals größer als die Wahrscheinlichkeiten für jedes der beiden Einzelereignisse (Die Wahrscheinlichkeit, beim nächsten Mal eine 6 zu würfeln, beträgt 1:6, beim nächsten und übernächsten Wurf 1:36). Wird Versuchspersonen die Beschreibung einer Person vorgelegt und werden sie danach gebeten, die Wahrscheinlichkeit einzuschätzen, mit der verschiedene Attribute (u.a. Herr X ist als Kommunalpolitiker aktiv; Herr X ist Psychologie) auf diese Person zutreffen (durch Anordnung der Attribute nach Wahrscheinlichkeit des Zutreffens in einer Rangreihe), so wird das konjunktiv verknüpfte Ereignis (Kommunalpolitiker und Psychologe) von etwa 85 % aller Befragten für wahrscheinlicher gehalten als jeweils die Einzelereignisse - sofern "Herr X ist als Kommunalpolitiker aktiv" eine hohe Repräsentativität hat (Urteilsfehler).
Literatur
Strack, F. (1985). Urteilsheuristiken. In D. Frey & M. Irle (Hrsg.), Theorien der Sozialpsychologie, Bd. III. Bern: Huber.
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