Jedes Verbrechen dient der Befriedigung eines Antriebs. Von einem Triebverbrechen spricht man dann, wenn es sich um eine Tat handelt, die nach dem Gesamtbild über die bisherige Laufbahn des Täters und seine sonstigen Verhaltensweisen seiner Persönlichkeit fremd scheint. Häufig erinnert sich der Täter nachher nicht mehr an das, was er tat (Affekthandlung). In einem weiteren Sinn wird der Ausdruck auch angewendet, wenn das Verbrechen dazu dient, sexuelle Triebe zu befriedigen: bei Vergewaltigung oder Lustmord (Sadismus).
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