definiert Gütekriterien in der sozialen Dienstleistung "Beratung". Im Mittelpunkt steht der Nachweis von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Beratung, die Optimierung der Arbeitsweise der Beratenden und die Festlegung fachlicher und methodischer Standards. Eine erste Qualitätsanforderung besteht darin, nur ausgebildete Fachkräfte Beratungen durchführen zu lassen, was allerdings gesetzlich noch nicht verbindlich vorgeschrieben ist. Alternativ kann eine konzeptgebundene Selbstevaluation durchgeführt werden, die Beratungshandeln auf allgemein überprüfbaren und transparenten Methoden und Theorien aufbaut. Zielsetzungen sind 1) Dokumentation der Beratung, 2) die eigene Praxis selbstoptimierend zu entwickeln, 3) eine direkte Rückmeldung von den Beratenen zu erhalten, 4) ein besseres Verständnis für Veränderungen und zugrundeliegende Motive und Prozesse zu erhalten, 5) die reflektierten Prozeßverläufe, Entscheidungen, Erfolge und Mißerfolge gegenüber den beratenen Personen, den beteiligten Fachkräften und dem Kostenträger transparent zu machen. Dokumentation, Reflexion und Evaluation der Praxis (Supervision) muß auf der Grundlage schriftlicher Unterlagen, z.B. systematisierte Protokolle und Berichte, standardisierte Fragebögen oder offenen Interviews, erfolgen.
Literatur
Straumann, U. (2000). Professionelle Beratung. Bausteine zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Heidelberg: Asanger.
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