Unfälle, die sich auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ereignen. Zu unterscheiden ist zwischen meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Wegeunfällen. Meldepflichtig ist ein Wegeunfall dann, wenn der Verunglückte aufgrund der Verletzung mindestens vier Tage arbeitsunfähig ist. In die Statistik gehen auch solche Verunglückte ein, die in der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik nicht registriert werden. Dies sind z.B. Personen, die auf dem Weg zur Arbeit als Radfahrer oder Fußgänger (z.B. durch stolpern oder stürzen) zu Schaden kamen oder Opfer eines Überfalles wurden. Unfallereignisse dieser Art machen etwa ein Drittel des gesamten Wegeunfall-Geschehens aus. In einer Arbeitswegstudie im Bereich der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten zeigte sich u.a., daß das höchste Risiko zu verunglücken in den Nacht- und frühen Morgenstunden besteht (Circadianer Rhythmus, Schichtarbeit). Deutlich höhere Risikokennziffern finden sich bei jüngeren Versicherten. Entfernungsbezogen verunglücken 2,2-mal soviel unter 25jährige wie Erwerbstätige zwischen 25 und 50 Jahren (Risikowahrnehmung, Gefahrenkognition). Auf dem Weg von und zur Arbeit zu verunglücken, ist bei den verschiedenen Verkehrsbeteiligungsarten keineswegs gleich. Am höchsten ist das Risiko bei der Benutzung motorisierter Zweiräder. Die sicherste Verkehrsbeteiligungsart ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Bezogen auf die Aufenthaltsdauer ist das Risiko, einen Wegeunfall zu haben, für den Fahrer eines motorisierten Zweirades etwa 60mal höher als für den Fahrgast im ÖV und ca. 16mal größer als für einen Pkw-Insassen (Mobilität, Arbeits- und Gesundheitsschutz).
Das freie Lexikon der Psychologie. Fundierte Informationen zu allen Fachgebieten der Psychologie, für Wissenschaftler, Studenten, Praktiker & alle Interessierten. Professionell dargeboten und kostenlos zugängig.
PsychologielexikonModernes Studium der Psychologie sollte allen zugängig gemacht werden.