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Psychologielexikon

Überarbeitete Ausgabe

Psychologielexikon

Glaubhaftigkeit

Autor
Autor:
Anneliese Widmann-Kramer

Begriff, der sich auf eine Aussage bezieht, im Gegensatz zu "Glaubwürdigkeit" mit Bezug auf eine Person (Undeutsch-Hypothese). Diese von Undeutsch getroffene Unterscheidung entspricht auch der theoretischen und empirischen Forschungslage, weil die Glaubhaftigkeit der Aussage nicht oder nur peripher oder in besonderen Extremfällen von den Persönlichkeitsmerkmalen "Ehrlichkeit"/"Wahrheitsliebe" abhängt, sondern davon, ob eine Person z. B. als Zeuge im konkreten Fall und in der konkreten Situation triftige und psychologisch nachvollziehbare Motive hat, die Wahrheit zu sagen oder zu lügen. Die Prüfung der Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage bezieht sich auf die Frage, ob und in welchem Ausmaß die Aussage im strafprozessualen Sinne ein Beweismittel sein kann. Es ist nicht Aufgabe des forensisch-psychologischen Gutachters festzustellen, ob durch die Aussage bewiesen wird, daß sich ereignet hat, was in der Aussage beschrieben wird. Dies ist ausschließlich der Würdigung des Gerichts überlassen.

Der Nachweis der Faktizität wäre allerdings auch mit den Methoden der forensischen Psychologie nicht zu erbringen. Die Glaubhaftigkeitsprüfung kann nur eine mehr oder minder gelungene und zuverlässige Annäherung an die vermuteten objektiven Verhältnisse erreichen. Deckungsgleichheit ist aus theoretischen und empirischen Gründen ausgeschlossen. Die Glaubhaftigkeitsprüfung einer Aussage bezieht sich demnach darauf, ob und ggf. inwieweit darauf vertraut werden kann, daß ein Zeuge in seiner Aussage schildert, was er erlebt hat. Diese Schilderung ist also keineswegs ein Abbild der objektiven Wirklichkeit, sondern der subjektiven, sogenannten Erlebniswirklichkeit zum Zeitpunkt der Befragung.

Da Wahrnehmung, Gedächtnis und Reproduktion aktive Strukturierungs- und Gestaltungsprozesse sind, ist quasi zwangsläufig zu erwarten, daß die Aussage - dies kann im Umfang sehr unterschiedlich sein - eine Abweichung von der vermuteten objektiven Realität darstellt. Wahrscheinlichkeit und Ausmaß dieser Abweichung zu beurteilen und ihre Folgen für die Glaubhaftigkeit der Aussage als Beweismittel zu bewerten, ist letztlich die Aufgabe der forensisch-psychologischen Glaubhaftigkeitsprüfung. Die Feststellung der Glaubhaftigkeit einer Aussage ist ein hypothesengeleiteter Prozeß, in dem neben den Annahmen für die Glaubhaftigkeit der Aussage vor allem auch jene Erklärungsmöglichkeiten (Alternativhypothesen) untersucht werden, die gegen die Glaubhaftigkeit der Aussage sprechen. Diese orientieren sich u.a. an den folgenden Fragen:

1) Hat der Zeuge das in seiner Aussage geschilderte Ereignis nur in der Phantasie oder auch im Traum erlebt oder im wachen Zustand ("Wachwirklichkeit")?

2) Sind die in der Aussage geschilderten Ereignisse das Produkt suggestiver Beeinflussung des Zeugen? Diese Wahrscheinlichkeit ist besonders hoch, wenn es sich um Aussagen von Kindern handelt, mit denen sogenannte Aufdeckungsgespräche durchgeführt wurden oder die mit anderen suggestiven Fragetechniken untersucht wurden (Aufdeckungsarbeit, Aufdeckungseifer).

3) Sind durch Vergessensprozesse Gedächtnislücken entstanden, die in der Aussage durch Phantasie und Mutmaßungen ausgefüllt wurden?

4) Haben konstruktive Anteile in der Aussage wegen ungünstiger Beobachtungsbedingungen oder z. B. wegen fehlender Aufmerksamkeit eine einschlägige Bedeutung?

5) Hat der Zeuge triftige und psychologisch nachvollziehbare Gründe, die Unwahrheit zu sagen (Motivanalyse)?

6) Kann ausgeschlossen werden, daß bei dem Zeugen die notwendigen kognitiven Voraussetzungen nicht oder nur partiell vorliegen, um den in der Aussage geschilderten komplexen Sachverhalt adäquat und realitätskontrolliert wahrzunehmen, zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt verbal zu reproduzieren (Aussagefähigkeit, Zeugentüchtigkeit)?

Wenn diese und ggf. weitere im Einzelfall relevante Alternativhypothesen begründet zurückgewiesen werden können, kann darauf vertraut werden, daß die Aussage wahrheitsgemäß ist und sich auf ein reales Geschehen bezieht.

Literatur

Greuel, L., Offe, S., Fabian, A., Wetzels, P., Fabian, T., Offe, H. & Stadler, M. (1998). Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage. Theorie und Praxis der forensisch-psychologischen Begutachtung. Weinheim: Psychologie Verlags Union.

Undeutsch, U. (1993). Die aussagepsychologische Realitätsprüfung bei Behauptung sexuellen Mißbrauchs. In Kraheck-Brägelmann (Hrsg.), Die Anhörung von Kindern als Opfer sexuellen Mißbrauchs (S. 69-162). Rostock: Hanseatischer Fachverlag für Wirtschaft.


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