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Psychologielexikon

Überarbeitete Ausgabe

Psychologielexikon

Veitstanz

Autor
Autor:
Sonja Margarethe Amstetter

entweder die Folge einer rheumatischen Erkrankung des Zentralnervensystems, vorwiegend im Kindesalter oder bei erstgebärenden Frauen (Chorea minor); oder Ausdruck einer vererblichen Geisteskrankheit, die zu Intelligenzschwund und Abbau der Persönlichkeit führt (Chorea major oder »Huntington«). Der Veitstanz besteht aus unwillkürlichen, zwecklosen raschen Schlenker-, Tanz und Hüpfbewegungen, die von Grimassen begleitet werden. Er ist mit allgemeiner äußerster Unruhe und Reizbarkeit verbunden. Im Mittelalter nannte man nach dem heiligen Veit auch die Tanzwut als Massenpsychose (vgl. Epidemie), die an Epilepsie erinnerte und Ausdruck verbreiteter seelischer Nöte war. Verbote lassen sich begründen und einigermaßen genau abgrenzen, anders als die Tabus, die sich von selbst zu verstehen scheinen und sich auf alles ausdehnen können, was auch nur entfernt mit ihnen zu tun hat. Verbote lassen sich einsehbar machen. Vielen von ihnen wird man folgen, weil man sich durch ihre Mißachtung in direkte Gefahr begeben würde. Anderen gehorcht man, weil sie das Zusammenleben sichern; ihre Übertretung brächte eine Ächtung durch die Gemeinschaft mit sich, von der man doch abhängig ist. Aus den frühen Beziehungen zu nahen Mitmenschen stammt die erste Folgsamkeit. Das Kind lernte, den Geboten und Verboten der Eltern zu gehorchen, um sich deren Liebe und Schutz zu erhalten und nicht etwa einem Liebesentzug oder gar einer Strafe ausgesetzt zu sein. Ein Teil dieser Erfahrungen wird verinnerlicht; die Verbote gehen ins eigene Gewissen ein. Das Über-Ich wacht über ihre Einhaltung auch dann, wenn kein anderer die Übertretung bemerken könnte. Sie umfassen jetzt nicht nur die verbotenen Taten, sondern gelten auch den Gedanken. Zusammen mit der Neigung, das Verbotene zu tun, sinken einige der Verbote ins Unbewußte ab. Dort führt der Konflikt zu unbewußten Schuldgefühl und einem ebenso unbewußten Strafbedürfnis. Die Erziehung, die die Einhaltung der Verbote an Liebesprämien und an die Drohung mit dein Liebesentzug knüpft, ist beispielhaft für jede Durchsetzung von Regeln und gewiß sehr viel wirkungsvoller als die Anwendung von unmittelbarer Gewalt. Auch die Macht eines Staates wäre nur sehr unzureichend gesichert durch Polizei, Gericht und Gefängnis, könnte er seine Bürger (oder Untertanen) nicht irgendwie in Liebe oder Stolz an sich binden. Keine Gemeinschaft darf das Maß ihrer Verbote über eine gewisse Grenze hinaus ausdehnen, die gerade noch erträglich erscheint. Den Einzelnen muß ein Freiraum bleiben, wenn sie der Verbote nicht spotten sollen, wie das etwa im Amerika der Prohibitionszeit geschah. Am schwierigsten sind jene Verbote durchzusetzen, die sachlich kaum gerechtfertigt sind, sondern beinahe nur dazu dienen, die Herrschaft durch einen absoluten Gehorsam (wie in der Sklaverei) zu sichern. Jedes Verbot bedeutet einen Damm gegen Triebwünsche, schränkt die Sexualität, den Egoismus oder die Aggression ein. So wird ein Hang zur Rebellion unvermeidlich. Manche Neigungen steigern sich erst durch das Verbot zum unwiderstehlichen Gelüst. Das zeigt sich zum Beispiel in Erscheinungsformen der sexuellen Perversion. Doch gilt allgemein, daß die verbotenen Früchte am süßesten schmecken. Unnötige oder unerträgliche Verbote stellen auch die unvermeidlichen in-frage. Hinzu kommt die Erfahrung, daß so gut wie kein Verbot für alle Menschen und für alle Situationen in gleicher Weise gilt. So wird der Mord im Kriege oder für den Henker zur Pflicht. Endlich ist nicht zu verkennen, daß manches, was verboten war, doch einmal getan werden müßte, um die Gesellschaft einen Schritt weiter zu bringen. In manchen Gesellschaften ist zeitweise sogar das Fragen verboten – wie will man dann Antworten finden?

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